ANALGETIKA
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Vorwort: Die Klinik steht mit keiner pharmazeutischen Firma in vertraglicher Beziehung. Die Nennung von Präparaten, die mit ® gekennzeichnet sind, erfolgt also nicht in Werbeabsicht, sondern weil selbst bei Ärzten oft der Handelsname bekannter als der jeweilige Wirkstoff ist. Daß auch noch andere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff auf dem Markt sind, ergibt sich aus dem Zusatz "z.B.". Sollte sich eine Firma benachteiligt fühlen, weil ihr Mittel nicht erwähnt wird, so fügen wir dieses auf Wunsch gerne ein, E-Mail reicht aus!
Analgetika ist der medizinische Ausdruck für Sch merzmittel.
Analgetika können auch vorbeugend eingenommen werden, wenn Schmerzen erwartet werden, so etwa vor dem Ziehen eines Zahnes. Die örtliche Betäu bung des Zahnarztes klingt relativ schnell ab und dann kommen die Schmerzen. Wenn man z.B. kurz vor dem Ziehen des Zahnes ein sog. peripher wirkendes, also am Ort der Schmerz entstehung wirkendes Sch merzmittel einnimmt, so bilden sich erst gar nicht die Botenstoffe, die dann den Schmerz auslösen. Geeignet sind nichtsteroidale (= nicht kortisonhaltige) Antirheumatika (siehe unten). Theoretisch gilt dies auch für ASS (z.B. Aspirin®), aber dieses Mittel vermag die Blutungszeit zu verlängern, was in dieser Situation (Ziehen eines Zahnes) nicht besonders nützlich ist.
Analgetika bei bestehenden Schmerzen
Am Anfang des 3-Stufenschemas (Tab. 1.1)
steht die Therapie mit nichtopioiden
(= nicht Opium-ähnlichen), vorwiegend peripheren
(= am Ort der
Schmerz
entstehung wirkenden)
Analgetika.
Wenn dadurch keine zufriedenstellende Schmerzlinderung erreicht werden kann, ist
zusätzlich ein schwach zentralwirksames Opioid
(= im
Rücken
mark
/Gehirn
wirkendes, Opium-ähnliches Schmerzmi
ttel) indiziert.
Eine Kombination von peripher und zentral
wirkenden Analgetika verbessert die Analgesiequalität
(= schmerzlindernde Wirkung),
da sich die Effekte aufgrund der unterschiedlichen Wirkprinzipien addieren. Bei
ungenügender Wirksamkeit der schwachen
O
pioide müssen
diese durch stark zentralwirkende Analgetika ersetzt werden.
Unter Einhaltung sorgfältiger Auswahlkriterien ist der Einsatz von
Opioid en
(= Opium-ähnliche Analgetika)
auch bei der Behandlung von
chronischen Schmerzzuständen nicht-tumorbedingter Genese
(= Ursache)
wie z.B. schwere Schmerzen bei degenerativen
Gelenkveränderungen wie auch
Osteoporose,
Deaffereunzierungsschmerz und
postzosterische Schmerzen, neurogener-neuropathischer
Schmerz oder
zentraler Schmerz) gerechtfertigt (Portenoy et Foley 1986 und
1990, Sorge et al 1991, Zenz et al 1990).
Tabelle -1- WHO-Stufenschema für die Behandlung chronischer Schmerzen.
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In diesem Stufenschema ist auch die
Möglichkeit einer adjuvanten
(= Behandlung mit Begleitmedikamenten)
Therapie mit
Antiemetika
(= Mittel gegen Übelkeit), Säureblocker, Laxanzien
(= Abführmittel)
oder mit sogenannten Koanalget ika ((Kortikosteroide, Antikonvulsiva
(= Mittel gegen die
Fallsucht, krampflösend),
Myotonolytika (=
Mittel zur Muskelentspannung),
Psychopharmaka (= Mittel die auf die Psyche wirken))
berücksichtigt.
Erstere dienen der Vorbeugung oder Behandlung von unerwünschten
Arzneimittelwirkungen, letztere werden in der medikamentösen Schmerztherapie
ergänzend oder als alleinige Behandlungsstrategie eingesetzt.
Eine schmerzdistanzierende Medikation mit
Antidepressiva
(= Mittel gegen Depressionen)
und / oder
Neuroleptika
(= Mittel gegen psychische Erkrankungen)
ist regelmäßig in allen Stufen sinnvoll. Die affektiv
(= die Gefühlsansprechbarkeit
betreffende) distanzierende Wirkung
führt zur Anhebung der Schmerzschwelle und entfaltet dadurch einen analgetischen
(= schmerzstillenden),
analgetikapotenzierenden
(= Verstärkung des schmerzstillenden Effektes von gleichzeitig
eingenommenen Analgetika) und
analgetikasparenden Effekt.
Darüber hinaus lassen sich sekundär entstandene depressive Neigungen (aber auch
primäre, schmerzunabhängige) meist günstig beeinflussen. Durch parenterale
Applikation (=
nicht
über
Magen
oder
Darm
zugeführte Verabreichung)
(z.B. Infusionstherapie) wird ein
rascherer Wirkungseintritt erzielt, eine Stimmungsaufhellung zeigt sich häufig
schon nach wenigen Tagen.
Analgetika als Mischpräparate sollten wegen des erhöhten Risikos bei mißbräuchlicher Überdosierung (Abhängigkeit, allergische Reaktionen, Toxizität (= Giftigkeit) nicht gegeben werden. Primär sollte die Verwendung eines Monopräparats (= Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff) angestrebt werden.
Kombinationen von Analgetika sind jedoch dann sinnvoll, wenn jeder Arzneistoff zur beabsichtigten analgetischen (= schmerzlindernden) Wirkung beiträgt oder die unerwünschten Wirkungen seines Kombinationspartners vermindert.
Mögliche Interaktionen (= Wechselwirkungen) sind bei den einzelnen Arzneistoffen unbedingt zu beachten. Die Einzelkomponenten müssen sich hinsichtlich Wirkungseintritt, Wirkungsdauer und Dosierungsintervall optimal ergänzen.
Als relativ unbedenklich ist eine Analgetika -Kombination von Paracetamol (z.B. ben-u-ron®) und Acetylsalicylsäure (z.B. Aspirin®) einzustufen, da keine wesentlichen Interaktionen zu befürchten sind und die Wirkungsdauer nahezu gleich ist (additive analgetische Wirkung). Als Analget ikum mit geringster sensibilisierender Potenz erlaubt der Zusatz von Paracetamol beispielsweise eine Einsparung des Acetylsalicylsäure-Anteils, der wiederum für eine Magenunverträglichkeit verantwortlich sein kann. Entsprechende Betrachtungen lassen sich natürlich auch für den anderen Kombinationspartner anstellen. Antiphlogistisch-antipyretisch (= entzündungs-/fieberhemmende) wirksame Analgetika (NSAIDs) sollten andererseits nicht miteinander kombiniert werden. Eine sinnvolle Kombination ist die Verordnung eines peripher angreifenden An algetikums mit einem zentral wirkenden Opioid (z.B. Paracetamol mit Codein oder Tramadol). Die Kombination von schwachen mit starken Opioid en ist kontraindiziert (= gegenangezeigt).
Tabelle -2- Analgetika in der allgemeinen Schmerztherapie
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1) Nichtopioide Analgetika
Nichtsaure antipyretische (= fiebersenkende) Analgetika:
Saure antiphlogistische (= entzündungshemmende) und antipyretische Analgetika (sog. nichtsteroidale Antirheumatika = NSAIDs ):
Nichtsteroidale Antirheumatika der neueren Generation, sog. COX-2 Inhibitoren, auch antiphlogistisch (= entzündungshemmend) wirkend, magenschonend:
Möglicherweise wird aber die ganze Gruppe wieder vom Markt genommen, da diese Analgetika, zumindest bei längerer Anwendung, das Herzinfakt- und Schlaganfallrisiko erhöhen.
Nichtopioide Analgetika ohne antiphlogistischen und antipyretischen Effekt:
2) Schwache, opioidhaltige Analgetika
Opiumalkaloide:
Synthetische O pioide:
3) Starke, opioidhaltige Analgetika
Opiumalkaloide:
Semisynthetische O pioide:
--------* Hydromorphon HCL hat den Vorteil, daß die Wirkung einer einmaligen Dosis 24 Stunden anhält.
Synthetische O pioide:
Mitterweile gibt es ein sog. Schmerzplaster, das mit einem Lokalanästhetikum getränkt ist Das postkartengroße, selbstklebende Hydrogelpflaster (Versatis®) enthält Lidocain und wird auf die schmerzende Stelle geklebt. Bis zu drei Pflaster dürfen gleichzeitig appliziert werden, auch das Zuschneiden auf eine passende Größe ist möglich. In den USA ist das Pflaster bereits seit 1999 auf dem Markt, nach europäischen Zulassungsstudien nun auch in Deutschland, und zwar mit der Indikation Postzosterische Neuralgie (Post-Zoster-Neuralgie).
Bei chronischen Schmerzen sollten
Analgetika möglichst in retardierter Form
(= mit verzögerter
Wirkstofffreisetzung) und damit
längerer Wirkzeit
verabreicht werden.
Zur Vermeidung einer Abhängigkeit von potentiell suchterregenden Analgetika
(Gruppe 2 und 3) sollte (muß) die Einnahme nach festem Zeitschema entsprechend
der Wirkzeit des verwendete Schmerzm ittels erfolgen.
Zur Bekämpfung unregelmäßiger und eher selten
auftretender
Durchbruchschmerz
en
(=
Schmerzspitzen)
kann zur Basismedikation
(= Grundverordnung) bei Bedarf ein
weiteres Schmerzm
ittel gegeben werden.
Bei bereits auf retardiertes orales Morphin (= morphiumhaltige Tabletten mit verzögerter Abgabe)
eingestellten Patienten kommt dafür die schneller resorbierbare
(= im Dar
m aufnehmbare)
wäßrige Morphin-Lösung in Betracht, die von jedem Apotheker hergestellt werden
kann.
Ist der Patient auf Buprenorphin mit dem Schmerzpflaster (Transtec®)
eingestellt, so kann bei
Durchbruchschmerzen
zusätzlich die
schnell resorbierbare
(= Aufnahme in den Körper)
sublinguale (= unter
der Zun
ge verabreichte)
Form (z.B. Temgesic®) gegeben werden.
Wird die Basis-Therapie mit dem Schmerzpflaster Durogesic® (Fentanyl)
durchgeführt, so können Durchbruchschmer zen
(= Schmerzspitzen)
mit ACTIQ® abgefangen werden, diese Fentanyl-Darreichungsform wird mit Hilfe
eines speziellen Applikators über die Wangenschleimhaut inkorporiert
(= in den Körper/Organismus eingebracht).
Es gibt keine Analgetika ohne Nebenwirkungen!
Wenn abzusehen ist, daß ein Patient längerfristig auf Analgetika angewiesen ist, muß deshalb eine Analgetika -Austestung durchgeführt werden, um herauszufinden, welches Mittel bzw. welche Kombination in möglichst geringer Dosierung eine bestmögliche schmerzlindernde Wirkung zeigt. Optimal ist eine solche Analgetika-Testung natürlich unter stationären Bedingungen, da die infrage kommenden Analgetika ohnehin vorgehalten werden und eine zeitnahe Wirkungserfassung gewährleistet ist.
Jetzt noch gute Nachrichten für alle Schmerzpatienten
Sozialgericht stärkt die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen. Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf , in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden. Hier gelangen Sie zu dem Urteil. Pressemitteilung dazu: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik. Mittlerweile gibt es diesbezüglich ein weiteres Urteil, diesmal vom Landessozialgericht Hamburg: www.schmerzklinik.com/sozialgericht2 oder auch https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik.
Alle gesetzlich Krankenversicherte haben mittlerweile Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und die Patienten dürfen sich ihre REHA-Klink sogar selbst aussuchen (nur zugelassene Einrichtungen wie z.B. unsere). Weiter Einzelheiten erfahren Sie hier (einfach anklicken), oder auch der Orginalseite der Bundesregierung: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st
Auch daß für eine Rehabilitation bei Berufstätigen automatisch die Rentenversicherung zuständig ist, stimmt so nicht (mehr). Führen z.B. chronische Schmerzen nicht zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so ist die Krankenkasse selbst Kostenträger und nicht die Rentenversicherung.
Die Klinik im Film - Zu einem 3-min. Fernsehbeitrag über Schmerzbehandlungen gelangen Sie hier (einfach anklicken).
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Aktualisiert:>19.02.2008</>
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Curriculum Spezielle Schmerztherapie,
chronische Schmerzen (www.chronische-schmerzen.com),
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